Förderung

Neueinrichtung von Bienenständen (Imker-Nachwuchs)

Niedersächsische Imkerinnen und Imker können einen Antrag auf Förderung der Neueinrichtung von Bienenständen stellen. Anträge auf Zuschüsse müssen mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen, die aus dem laufenden Kalenderjahr datieren, bis zum 30.09.21 dem Landesverband vorgelegt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Zuschusses ist die Anzahl der erworbenen Bienenvölker, wobei die Aufwendungen der Imkerin/des Imkers mit bis zu 50,00 EUR je erworbenem Bienenvolk bezuschusst werden können. Dem Antrag sind deshalb neben den Belegen über Beutenmaterial auch Belege über die Anzahl der erworbenen Bienenvölker im Original beizufügen. Die Angaben auf den Belegen müssen vollständig sein, d. h. neben Name und Anschrift des Verkäufers und Käufers ist das Datum, eine genaue Bezeichnung der Ware und der Preis anzugeben.

Im Rahmen des Antragsverfahrens muss die Imkerin/der Imker bestätigen, dass nach Erhalt der Zuwendung die Bienenhaltung über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren betrieben wird. Förderfähig sind nur Bestände von mindestens zwei bis höchstens neun Völkern. Imkerinnen/Imker, die eine derartige Förderung in Anspruch nehmen, müssen an einem bienenkundlichen Grundkurs teilnehmen. Eine Bescheinigung über den erfolgreichen Lehrgangsbesuch ist dem Antrag beizulegen bzw. im Fall eines kurzfristig nicht vorhandenen Lehrgangsangebotes mit einer höchstens einjährigen Nachholfrist unaufgefordert nachzureichen.

Den Antreg für 2021 findet Ihr im Downloadbereich.

Förderung 2019

Jungimker

Der Landesverband Hannover fördert seine Jungimker. Die Teilnehmer an unserem Imkerlehrgang 2017 haben noch die Möglichkeit gefördert zu werden. Die Bedingungen findet Ihr im Formular. Mindestens 2 Völker können mit je 50 € pro Volk/Jahr gefördert werden. Maximal 9 Völker bis zu 5 Jahren. (jedes Jahr kann ein Antrag gestellt werden) Die Völkerherkunft (Kauf, Ableger, Schwarm) und die Investitionen in Material müssen nachgewiesen werden. Abgabe Antrag bis 30.09.2019 ! Die Auszahlung erfolgt dann am Jahresende. Wenn Ihr Fragen habt schreibt eine Email unter „Kontakt“.

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Förderung 2018

Jungimker

Der Landesverband Hannover fördert seine Jungimker. Die Bedingungen findet Ihr im Formular. Mindestens 2 Völker können mit je 50 € pro Volk/Jahr gefördert werden. Maximal 9 Völker bis zu 5 Jahren. (jedes Jahr kann ein Antrag gestellt werden) Die Völkerherkunft (Kauf, Ableger, Schwarm) und die Investitionen in Material müssen nachgewiesen werden. Abgabe Antrag bis 30.09.2018 ! Die Auszahlung erfolgt dann am Jahresende. Wenn Ihr Fragen habt schreibt eine Email unter „Kontakt“.

Förderung