Verpackungsgesetz greift zum 1.1.2019

VerpackG ersetzt VerpackV

Hobby-Imker sind befreit – offizielle Einordnung des gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Verpackungen ist nun veröffentlicht.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister bestätigt nun offiziell die Position des Deutschen Imkerbundes: Imker mit bis zu 30 Völkern sind im Sinne des Verpackungsgesetzes nicht gewerbsmäßige Inverkehrbringer, z. B. bei der Honigvermarktung und somit von den Pflichten befreit. Dazu veröffentlicht die Zentrale Stelle einen FAQ zum Thema „Wann liegt „gewerbsmäßiges“ Inverkehrbringen im Sinne des Verpackungsgesetzes vor?“. Anhand eines Fallbeispiels wird auf Seite 3 dieser Veröffentlichung konkret auf die Imkerei Bezug genommen.

VerpackG bzw. VerpackV ist nicht zu verwechseln mit FerigPackV

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