Überwinterung

LAVES Celle

Nach sommerlich warmen Temperaturen wird es jetzt (endlich) kalt. Laut Wetterprognose sollen die nächsten Wochen zumindest nachts frostig kalt werden. Damit stehen die letzten Maßnahmen für die Überwinterung 2018/2019 eurer Völker an.

Infobrief >

Faulbrut

Sperrbezirke teilweise aufgehoben

Der Landkreis Harburg ist nahezu faulbrutfrei. Das Kreisveterinäramt hat nach Abschluss der Nachuntersuchungen teilweise Bienenschutzsperrbezirke aufgehoben. Infos unter:

LK Harburg >

Imkerapp

Android DIB Imker-App im Play Store

Erhalte wertvolle Hilfe im Umgang mit Deinen Bienen und hole Dir zu jeder Zeit die Information, die Du gerade brauchst. Neulinge und Interessierte sind ebenfalls willkommen und erhalten einen guten Einblick in die Welt der Bienen. Die Imker-App bietet Dir viele Funktionen rund um das Bienenjahr. Du findest den einzelnen Monaten zugeordnet Hilfestellung zur Verjüngung, Schwarmzeit, Spätsommerpflege, Vermehrung und Honigernte. Jeder einzelne Bereich bietet Dir ein interaktives Zusammenspiel relevanter Informationen mit schnellem Zugriff.

Play Store >

Oxalsäure

Oxalsäure aus der Apothekenpflicht entlassen 

D.I.B. AKTUELL informiert über den Stand der Zulassungen von Varroabekämpfungsmitteln und weist darauf hin, dass beabsichtig ist, Präparate auf Oxalsäurebasis von der Apothekenpflicht zu befreien. Der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte entsprechende Empfehlungen für betreffende Präparate zur Anwendung bei Bienen ausgesprochen.

Der Bundesrat stimmte der Befreiung zu.

DIB Aktuell >

Verpackungsgesetz greift zum 1.1.2019

VerpackG ersetzt VerpackV

Hobby-Imker sind befreit – offizielle Einordnung des gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Verpackungen ist nun veröffentlicht.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister bestätigt nun offiziell die Position des Deutschen Imkerbundes: Imker mit bis zu 30 Völkern sind im Sinne des Verpackungsgesetzes nicht gewerbsmäßige Inverkehrbringer, z. B. bei der Honigvermarktung und somit von den Pflichten befreit. Dazu veröffentlicht die Zentrale Stelle einen FAQ zum Thema „Wann liegt „gewerbsmäßiges“ Inverkehrbringen im Sinne des Verpackungsgesetzes vor?“. Anhand eines Fallbeispiels wird auf Seite 3 dieser Veröffentlichung konkret auf die Imkerei Bezug genommen.

VerpackG bzw. VerpackV ist nicht zu verwechseln mit FerigPackV

FAQ >